Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.
Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Bevor ich gleich anfange Datenbanken zu lernen noch folgender Eintrag.
Auf yigg.de habe ich soeben nach neuen Nachrichten geschaut und bin am Blogeintrag von Jens Tonnier hängen geblieben. In seinem Eintrag vom 17.07.2008 berichtet er von einem dämlichen Content Diebstahl aus seinem Blog. Um nicht auf den Blog des Diebes zu verlinken, und somit noch sein Traffic zu vermehren könnt ihr das alles in Jens Tonnier Blog lesen. Hier geht es zum 1. Content-Klau Beitrag und es folgt der 2. Content-Klau Beitrag
Super dämlich, wenn der Dieb eine fast 1:1 Kopie mit Rechtschreibfehlern macht und dann noch ein Trackback hinerlässt, so dass Jens Tonnier das nachverfolgen kann. Ein witziger Kommentar des Beitrags war, dass einer etwas ähnliches erlebt hat nur hat der Content-Dieb noch angerufen und gefragt, wie er damit Geld verdiene. Dämlicher geht es nicht, oder?
Aber nochmal auf den 2. Beitrag zu kommen. Inhaltlich ging es darum, dass die Interessengemeinschaft deutschprachiger Autoren seinen Beitrag, den die Website Web 2.0 & Recht aufgeriffen hat, auch 1:1 inklusive Rechtschreibfehler im IGDA-Blog übernommen hat. Und natürlich mit Trackback, so dass es Jens Tonnier auch mitbekommen hat. Hirnverbrannt, sag ich da nur. Das Problem was die IGDA mit Ihre Copy & Paste Aktion hat, liegt darin, dass die Seite Web 2.0 & Recht keine Quellenangabe über die Herkunft des Artikels macht. Hier wird in der Einleitung ebenfalls der Text von Jens Tonnier verwendet. Wie kann man dann als Rechtsanwalt bitte so was schreiben wie:
“Geschrieben von Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht in Blogs & Recht, Praxistipps, Urheberrecht, Web 2.0″
Ich sehe keinen einzigen Verweis auf den Blog von Jens, falls ich da falsch liege, bitte ich um Korrektur.
Den einzigen Anspruch auf die Autorenschaft hat nur der Text, der nach der Quelle von Jens Tonnier. Aber sei es drum, hier beisst sich die Katze in den Schwanz. Laut Tonnier sei es unter anderem Frau Jutta Miller-Waldner und Prof. Dr. Horst Dinter gewesen, die dafür veranwortlich seien, die den Beitrag von Herr Dr. Ulbircht zitierten, ohne die Herkunft des Textes zu wissen. Um allen Lesern zu zeigen, wer dahinter steckt hier der Link zur Vorstandsliste des IGDA. Dort findet ihr auch einzelne Profile der Mitglieder. Und als 1. Vorsitzende des IGDA bekommt Frau Jutta Miller Waldner auch ein Link auf Ihr Profil. Für alle Fälle, falls Frau Millner den Blogeintrag löscht habe ich vorsichtshalber ein Screenshot gemacht.
Screenshot vom Blogeintrag über Content-Klau
Dazu darf auch nicht der Screenshot der Rechtsanwaltskanzlei aus Stuttgart fehlen.
Screenshot der Website Web 2.0 & Recht über Content-Klau
Ich finde es amüsant, wie im “pseudo-professionellem” Bereich Leute im Dunklen tappen. Entweder Sie kennen sich mit dem Internet nicht aus, sonst würde z. B. kein Trackback mit kopiert werden oder sind einfach zu faul sich dem Thema einzulesen. Mit diesem Faux-pas hat sich die IGDA an Vertrauen verloren wenn man selbst eine Kategorie über Abmahnungen im Blog hat.
Also Studenten, macht euch keine Gedanken über Eure Zukunft, wir haben noch Potenzial die Weltherrschaft an un zu reissen
Ich bin mal gespannt ob mein Trackback von diesem Artikel auf der Seite von IGDA registiert wird
Ich sehe da ein Problem, was Blogger und Autoren durch den Informations-Urwald im Internet haben. Die Quelle ist nicht mehr auf den ersten Augenschein eindeutig festzustellen. So dass angebliche Zitate zu Content-Klau wird und man als Unwissender wie die IGDA auf einer “kompententen” Quelle verweist.
Nachdem wir das im Seminar Medien- und Urheberrechte angesprochen haben, dass die Rechtslage mit der Trennung durch Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag etwas undurchsitig macht, kommt nun eine Meldung, die mich etwas stutzig macht. Eine Meldung von Medienmagazin DWDL hat am 14.07.08 sagt, dass in Bayern ab August alle Live-Streaming Angebote von Bayern, die gleichzeitig über 500 Zuschauer haben Lizenzen an den Bundesstaat abtretren müssen. Weiterhin gibt es eine Staffelung von Lizenzgebühren, je nach Inhalt des Streaming-Angebotes. DWDL verweist auf die SüdDeutscheZeitung, die Gebühren zwischen 500-2500€, 1000-10.000€ liegen können. Ein 3/4 der Gebühren geht an die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).
Ich frage mich echt, welcher Idiot dieses Gesetz entworfen hat. Was haben die sich dabei gedacht!!!
Um nochmal festzuhalten.
nur Live-Streaming wird gebührenpflichtig
zeitunabhängige Streamings bleiben befreit
je nach Inhalt andere Gebühren
Was versteht die Bayrische Landesmedienanstalt bitte von Live-Streaming? Wann wird diese dann zeitunabhängig?
Rein realistisch sind Live-Streamings ja nicht möglich. Die sind immer zeitversetzt, wenn ich das nicht falsch verstanden habe. Analoge oder Digtiale Aufnahme, danach irgendwo über eine Streaming-Server bereitstellen und wer diese haben möchte, ruft eine URI auf. Nun was ist, wenn der Streaming erst über eine Zeit lang auf dem Server gepuffert wird, so dass es sich eigentlich nicht LIVE sein kann. So ist das für mich auch schon zeitunabhängig. Was ist, wenn der bayrische Anbieter den Streaming über einen Server im Ausland anbietet? etc. etc. etc.
Vor allem würde mich interessieren, wie das kontrolliert wird. Entweder, die Anbieter sind verpflichtet eine kontuinierlichen Bericht über die Anzahl der anonyme Zuschauer zu machen, was dann wieder mit Datenschutz etc. pp zu tun hat, das muss dann auch wieder geklärt werden. Und dann enden wir wieder beim Thema IP-Adressen. Und die sind laut LG Berlin 06.09.2007 (23 S 3/07) (PDF 4.2 MB) nur für den Verlauf der Abrechnung speicherbar. Obwohl hier wieder der Bundestag am 9.11.2007 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EWG) beschlossen hat, in dem festgelegt wurde, dass IP für 6 Monate gespeichert werden dürfen. Jedoch ist umstritten ab wann man Zugang zu IP-Adressen bekommt. Hier könnte die LMA Bayern dafür passende Gesetzte verändern lassen.
Handelt es sich hierbei nicht um eine Art Doppelbelastung für bestehende Anbieter und neue Startups? Wie man weiß, lassen sich die Gewinne auf Youtube immer noch auf sich warten (googleblogwatch zur Werbeeinnahme). Alleine die Serverkosten sind so hoch, dass nun durch eine zusätzliche Gebühr der Marktzutritt für neue Anbieter erschwert wird.
Sevenload als bayrischer Ansässige und Teil von Pro7, wird da seine Probleme haben. Und wenn dieses Gesetz noch als Staatsvertrag zu Stande kommt, weiß ich auch nicht mehr weiter. Am besten soll Deutschland bzw. Bayern gleich Flugtickets nach Hawaii verschenken.
Ich schaue mir gerade die Gallerie “Täuschend ähnlich: Begehrte Idole” an. Und finde dass erstens der Titel der Gallerie selbst etwas täuscht, von Ähnlichkeiten kann man nur bei einer Handvoll von Bildern sagen. Aber der 100%tige Wahrheitsgrad des Inhaltes war von den Redakteuren wohl nicht gedacht, wenn man mein Favorit Oliver Pocher und Bruce Darnell anschaut
Abgesehen von Olli und Bruce, werden auch Vergleiche mit Tieren und Comicfiguren gemacht.
Eben kam gerade mein WG Kollege Sandro und hat mir eine Sensation mitgeteilt. Schon öfters habe ich in Berichten und Dokumentationen gesehen, dass es Systeme gibt, die erlaubt Behinderte Computer über Gehirnströme oder Tracking zu steuern. Computer als verlängerter Arm für Behinderte mit der Realität zu kommunizieren. Weiter Infos gibt es auf der Seite von KommHelp über Kommunikations für Behinderte. Eine kreative Lösung ist z. B. mit Dasher, die es über EyeTracking ermöglicht, Text ohne Maus und Keyboard zu schreiben.
Und nun zur revolutionären Ära der Computerspiele. Eine Firma namens Emotiv Systems aus San Fransisco, hat laut der Mitteilung FutureZone des ORFs, mit Ihrem Projekt EPOC ein fantastischen Meileinstein in der Mensch-Maschine Schnittestelle geschaffen. EPOC ist ein Headset, der Reaktionen des Menschen in 3 Ebenen erkennt.
EXPRESSIV
AFFEKTIV
COGNITIV
Reaktionen, die bewusst oder unbewusst passieren können erkannt werden. Konkret gesagt, Mimiken, Gestiken und Gefühle können über Gehirnströme detektiert werden und für den Computer verständlich gemacht werden. EPOC erschafft bisher unmögliche Möglichkeiten, die man sich bis heute nicht erdenken konnte. Computerspiele reagieren auf Muskelbewegungen des Körpers und transferiert diese auf ein Ego-Spiel. Wut, Freude, Trauer des Benutzers spiegeln sich in Farben und Musik wieder. Die Wii-Console war schon ein erster Schritt, den ganzen Körper mit in ein Spiel zu involvieren, nun ist der nächste Schritt getan. EPOC funktioniert kabellos, so dass der Nutzer sich frei bewegen kann. Ich hätte so gern gleich eins hier, um es zu testen. Wie sind die Reaktionszeiten? Erkennt EPOC auch den Maß der Aktivität, also Stärke der Muskelanspannung? Was interessant ist, Emotiv bietet Entwickler eine Anmeldung, um das SDKLite™ herunterzuladen und zu testen.
Und für die Computerspiele-Freunde gibt es die beste Nachricht überhaupt. Emotiv hat angekündigt, dass EPOC zu Weihnachten 2008 auf den Markt kommt, laut FutureZone zu einem annehmlichen Preis von 190,00 €.
Technische Daten: 14 Elektroden für die räumliche Auflösung Gyroscope zur Steuerung von Kameras und Cursor Dongle ohne Treiberinstalltion für PC
Lithium Batterien für 12 Stunden ununterbrochene Nutzung
Leider habe ich noch nicht mehr heraus bekommen.
Beim Kauf von EPOC liegt ein eigenes Inhouse-Spiel bei, um EPOC sofort testen zu können. In diesem Spiel kannst Du deine übernatürlichen Fähigkeiten benutzen, um z. B. Steine fliegen zu lassen, die Umgebung passt sich deiner Gefühlslage, andere Kreaturen reagieren auf deine Mimik. Ich bin mal wieder gespannt, was für findige Entwickler mit der SDK noch machen werden. Wie Kevin Kelly schon sagte, es folgt nach einer Innovation viele andere Innovationen.
Was ich etwas bedenklich finde, dass das manuelle, also mit der Hand, etwas vernachlässigt wird. Mir fehlt für eine totale Immersion noch die Haptik, die Reaktion auf dem was ich initiiert habe. Man hat nur den visuellen Feedback. Mit der Maus und der Tastatur habe ich immer noch den Feedback durch den Druck. Ich weiß, dass ich was berührt habe. Mit EPOC steuert man die Objekte auf dem Bildschirm, jedoch fühlt man die Objekte noch nicht. Wäre da nicht eine Möglichkeit eine Art Handschuh zu entwicklen, die diesen Feedback gibt? Naja gut für Heute. Hier nochmal zusammengefasst alle Links in diesem Beitrag.